 | Umzug
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Meldepflicht
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 | MeldepflichtWenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nicht mehr - wie bisher - bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer "früheren" Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen (z.B. bei Umzug in das Ausland) müssen Sie sich - wie bisher - bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben, ohne eine neue Nebenwohnung zu begründen.
Außerdem entfällt künftig auch die Meldepflicht des Wohnungsgebers (Vermieters) bei Ein- und Auszug des Wohnungsinhabers (Mieters).
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