AdressänderungenIn diesem Kapitel finden Sie diverse Verfahren und Informationstexte zum Thema Adressänderung. Manche dieser Adressänderungen sind gesetzlich verpflichtend, andere wiederum werden dringend empfohlen. Gesetzlich vorgeschrieben sind die Adressänderungen im Personalausweis, Reisepass (nur bei Wohnortwechsel), Fahrzeugschein.
Allgemeine Informationen Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, stets einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
Bei einem Umzug muss die Anschrift im Personalausweis aktualisiert werden.
Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung des Wohnsitzes ändern zu lassen.
Zuständige Stelle Die bisherige Stadt-/Gemeindeverwaltung beziehungsweise die Verwaltungsgemeinschaft bei Umzug innerhalb der Gemeinde
Die neue Stadt-/Gemeindeverwaltung beziehungsweise die Verwaltungsgemeinschaft bei Umzug in eine andere Gemeinde
BürgerService Frau Anrdea Sellhorn tel. 07803 / 930 108 eMail sellhorn-andrea@stadt-gengenbach.de
Verfahrensablauf Die Aktualisierung Ihres Personalausweises kann nur persönlich oder durch einen Dritten (mit einer Vollmacht) erfolgen.
Erforderliche Unterlagen- Personalausweis
- aktuelle Meldebestätigung (wenn die Aktualisierung des Personalausweises nicht gleichzeitig mit Ihrer Um- beziehungsweise Anmeldung erfolgt)
Frist/Dauer Sie müssen den Personalausweis unverzüglich zur Änderung vorlegen.
Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung, die ein Bußgeld zur Folge haben kann.
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