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Umzug

Adressänderungen

In diesem Kapitel finden Sie diverse Verfahren und Informationstexte zum Thema Adressänderung.

Manche dieser Adressänderungen sind gesetzlich verpflichtend, andere wiederum werden dringend empfohlen.

Gesetzlich vorgeschrieben sind die Adressänderungen im
Personalausweis,
Reisepass (nur bei Wohnortwechsel),
Fahrzeugschein.

Allgemeine Informationen
Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, stets einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Bei einem Umzug muss die Anschrift im Personalausweis aktualisiert werden.

Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung des Wohnsitzes ändern zu lassen.

Zuständige Stelle
Die bisherige Stadt-/Gemeindeverwaltung beziehungsweise die Verwaltungsgemeinschaft bei Umzug innerhalb der Gemeinde

Die neue Stadt-/Gemeindeverwaltung beziehungsweise die Verwaltungsgemeinschaft bei Umzug in eine andere Gemeinde

BürgerService
Frau Anrdea Sellhorn
tel. 07803 / 930 108
eMail sellhorn-andrea@stadt-gengenbach.de


Verfahrensablauf
Die Aktualisierung Ihres Personalausweises kann nur persönlich oder durch einen Dritten (mit einer Vollmacht) erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • aktuelle Meldebestätigung (wenn die Aktualisierung des Personalausweises nicht gleichzeitig mit Ihrer Um- beziehungsweise Anmeldung erfolgt)


Frist/Dauer
Sie müssen den Personalausweis unverzüglich zur Änderung vorlegen.

Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung, die ein Bußgeld zur Folge haben kann.