Zurück zur Stadt



Sterbefall
Sterbefall

Sterbefall

Wo muss ein Sterbefall gemeldet werden? Wie und wo soll der Verstorbene bestattet werden? Um Ihnen, den Hinterbliebenen, die notwendigen Behördenwege zu erleichtern, sollen diese und andere Fragen hier beantwortet werden.
In den folgenden Kapiteln finden Sie Informationen, die Ihnen Orientierung bieten sollen.

Anzeige des Sterbefalls
Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt
Ausstellung der Todesbescheinigung
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Überführung
Ausstellung eines Leichenpasses
Überführung im Inland
Überführung ins Ausland
Bestattungsarten
Erdbestattung
Feuerbestattung
Seebestattung
Bestattung von Fehl- und Totgeburten
Friedhofs-/Grabwahl
Organspende
Checkliste Bestattung

In Deutschland besteht Bestattungspflicht und die Verpflichtung zur Durchführung einer Leichenschau. Bei einem Sterbefall sind die nächsten Angehörigen (in gesetzlich geregelter Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, die Leichenschau und die Bestattung zu veranlassen.
Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Dabei ist nicht Voraussetzung, dass der Verstorbene bereits sozialhilfeberechtigt war.

Zuständig für den Antrag ist der BürgerService, beziehungsweise das Landratsamt, das für den Verstorbenen bis zu dessen Tode Sozialhilfe geleistet hat. Für den Fall, dass der Verstorbene keine Sozialhilfe bezog, ist die Stadtverwaltung beziehungsweise das Landratsamt des Sterbeortes zuständig.

Nicht nur Verwandte und Freunde, auch karitative Organisationen und Behörden geben Hilfe und leisten Unterstützung. Scheuen Sie sich nicht, wenn Sie Hilfe benötigen, auf die Telefonseelsorge, Ihre Kirche und deren Einrichtungen oder auf den sozialen Dienst Ihrer Stadt oder Ihres Landratsamtes zuzugehen.

Sie können ein Bestattungsunternehmen beauftragen, das die meisten der erforderlichen Formalitäten für Sie erledigen kann. Lassen Sie sich jedoch vor der Beauftragung die Preise für die angebotenen Dienstleistungen und den Gesamtpreis der Leistungen, die Sie beanspruchen wollen, erläutern.