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Personalausweis/Reisepass

Personalausweis

Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seiner Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt oder keine Wohnung hat.
Er hat den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

Es besteht keine Pflicht, den Ausweis mit sich zu führen.

Einzelheiten erfahren Sie in den nachstehenden Verfahrensbeschreibungen.

Adressänderung im Personalausweis
Namensänderung im Personalausweis bei Heirat
Namensänderung im Personalausweis bei Scheidung
Personalausweis/vorläufiger Personalausweis
Verlust eines Reisepasses/Personalausweises