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Heirat

2. Standesamtliche Trauung

Eine standesamtliche Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden (Verlobten) vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Erklärung kann nur persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit der beiden Ehegatten abgegeben werden. Sie darf nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden.

Wenn die Ehegatten es wünschen, können Trauzeugen bei der Eheschließung anwesend sein. Vorgeschrieben ist dies nicht. Die Eheschließung wird im Beisein der Ehegatten beurkundet (Eintragung in das Heiratsbuch). Sie erhalten vom Standesbeamten eine Bescheinigung über die Eheschließung ausgehändigt.

Der Standesbeamte hat die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorzunehmen. Neben den Ehegatten und gegebenenfalls den Trauzeugen können auch weitere Personen, etwa Verwandte und Freunde, teilnehmen. Üblicherweise hält der Standesbeamte eine kleine Ansprache.

Ob sich Ihre Vorstellungen von Ihrer standesamtlichen Trauung realisieren lassen, sollten Sie rechtzeitig mit dem

Standesamt Gengenbach
Herr Klaus Himmelsbach
tel. 07803 / 930 103
mail himmelsbach-klaus@stadt-gengenbach.de

in der die Trauung vollzogen werden soll, klären.

In Deutschland kann man nicht spontan heiraten. Vielmehr müssen die Verlobten ihre Eheschließung anmelden, auch dürfen der Ehe keine Hindernisse entgegenstehen.

Wenn die Ehe vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen wird, so wird ein Familienbuch angelegt. Wurde die Ehe rechtswirksam im Ausland geschlossen, kann auf Antrag ein Familienbuch angelegt werden.
Nicht nur direkt nach der Heirat, sondern auch noch später kann es vorkommen, dass Sie oder andere Personen einen Nachweis über Ihre Eheschließung benötigen. Nach der standesamtlichen Trauung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Eheschließung und können auch gleich weitere Urkunden in der von Ihnen benötigten Anzahl mitnehmen.

Anforderung einer Heiratsurkunde

Allgemeine Informationen
Eine Bescheinigung als amtlichen Nachweis über die geschlossene Ehe erhalten die Ehegatten vom Standesbeamten nach der standesamtlichen Trauung. Daneben können sich die Ehegatten Heiratsurkunden in der von ihnen benötigten Anzahl ausstellen lassen. Besteht später Bedarf an weiteren Heiratsurkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder wegen der Ausstellung neuer Ausweispapiere), so können diese jederzeit noch beantragt werden. Die Heiratsurkunde beweist dabei nur die Tatsache der Eheschließung mit Zeit- und Ortsangabe, jedoch nicht, ob die Ehe noch besteht und welchen Familiennamen die Eheleute führen. Der Familienname ergibt sich nur aus einer Abschrift aus dem Familienbuch.

Die persönlichen Daten der Personenstandsbücher unterliegen dem Datenschutz. Heiratsurkunden können daher nur für Personen ausgestellt werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Heiratsurkunde nur dann, wenn sie ein besonderes rechtliches Interesse nachweisen (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Zuständige Stelle
Standesamt Gengenbach
Herr Klaus Himmelsbach
tel. 07803 / 930 103
mail Himmelsbach-Klaus@stadt-gengenbach.de

Verfahrensablauf
Es ist ein Antrag zu stellen. Bei allen Standesämtern können Sie den Antrag durch mündliche Vorsprache stellen und die Urkunden persönlich abholen. Die Urkundenbestellung kann auch telefonisch oder per Fax erfolgen, wobei hier jeweils mit dem Standesamt noch geklärt werden muss, ob die Urkunde zugesandt oder abgeholt werden soll und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgt (z.B. durch Überweisung oder bei der Abholung).

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis/Reisepass
  • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person
  • unter Umständen: Angabe des Tages der standesamtlichen Trauung
  • gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses
Kosten/Leistung

  • Heiratsurkunde (erstes Exemplar): EUR 7
  • bei gleichzeitiger Bestellung kosten weitere Exemplare: EUR 3,50