Planung der Heirat Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden (früher wurde dies "Aufgebot bestellen" genannt). Die Anmeldung für die standesamtliche Trauung wird normalerweise von den Verlobten durch persönliche Vorsprache vorgenommen. Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung sind die Standesbeamten der Wohnorte der Verlobten. Wohnen also die Verlobten an verschiedenen Orten, so können sie wählen, bei welchem Standesbeamten sie die Eheschließung anmelden wollen.
Hiervon zu unterscheiden ist der Ort der standesamtlichen Trauung. Grundsätzlich kann die Ehe vor jedem Standesbeamten in Deutschland geschlossen werden. Zuvor muss jedoch der Standesbeamte, bei dem die Ehe angemeldet wurde, den Standesbeamten des Ortes, an dem die Ehe geschlossen werden soll, ermächtigt haben. Wollen Sie also an einem Ort heiraten, an dem weder Sie noch Ihr Partner wohnen, müssen Sie sich mit zwei Standesbeamten abstimmen und dies bei Ihren Planungen berücksichtigen.
Der Standesbeamte prüft, ob der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht und die sonstigen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind.
So soll die Ehe grundsätzlich nicht vor Eintritt der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren, eingegangen werden. Ausnahmsweise können auch Personen heiraten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wenn der künftige Ehegatte volljährig ist. Notwendig ist hierzu eine Befreiung des Amtsgerichts (Familiengerichts) für den Minderjährigen. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem Minderjährigen auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel sind das die Eltern) oder sonstige Inhaber der Personensorge an. Bei Ausländern können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein.
Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (z.B. Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Wenn ein Partner das Adoptivkind des anderen ist, muss vor einer beabsichtigen Eheschließung das Adoptivverhältnis aufgelöst werden. Bei Ausländern können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein.
AuDoppelehen sind in Deutschland verboten. Eine zuvor eingegangene Ehe muss daher durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen gelten vor allem für die meisten Staaten der EU.
Ausländer müssen vor einer Eheschließung ein so genanntes Ehefähigkeitszeugnis vorlegen – eine Ledigkeitsbescheinigung genügt nicht. Ist die Beibringung unmöglich, so muss vom Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts eine Befreiung erteilt werden.
Für die Anmeldung der Eheschließung gibt es keine feste Frist. Damit es keine Probleme mit dem gewünschten Eheschließungstermin und den beizubringenden Unterlagen gibt, sollten Sie sich frühzeitig an das Standesamt Gengenbach wenden.
Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, können aber nach wie vor beteiligt werden. Die standesamtliche Trauung muss vor der kirchlichen Hochzeit stattfinden. Der Standesbeamte kann weitere Unterlagen nachfordern (z.B. neu ausgestellte Abstammungsurkunden beziehungsweise die Einbürgerungsurkunde oder die Diplom- beziehungsweise Promotionsurkunde bei Führung eines akademischen Grades).
In den meisten Fällen empfiehlt es sich, frühzeitig einen Termin im Standesamt zu vereinbaren, um sich über die erforderlichen Dokumente und Unterlagen, den Hochzeitstermin und so weiter genau informieren zu lassen. Wir haben auch Merkblätter oder Vordrucke bereit, die Sie telefonisch, brieflich oder über das Internet bei uns anfordern können.
Standesamt Gengenbach Herr Klaus Himmelsbach tel. 07803 / 930 103 eMail: Himmelsbach-Klaus@stadt-gengenbach.de
In vielen Fällen ist es auch möglich, frühzeitig einen Hochzeitstermin mit dem Standesamt zu vereinbaren, wenn bis zum geplanten Termin die Prüfung der Ehevoraussetzungen abgeschlossen sein wird. Beachten Sie dabei, dass manche Tage als Hochzeitsdatum besonders begehrt sind und daher eine frühzeitige Reservierung ratsam ist (beispielsweise grundsätzlich die Tage gegen das Wochenende hin und Tage mit "auffälligem" Datum wie z.B. 5.5.2005, der allerdings Christi Himmelfahrt und damit in Baden-Württemberg Feiertag ist, und 6.6.2006).
Manche Standesämter haben für die standesamtliche Trauung Außenstellen in besonderen Räumlichkeiten eingerichtet oder bieten Termine außerhalb der normalen Bürozeiten (insbesondere an Samstagen) an. Auch hier empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung und Reservierung.
Folgende Unterlagen/Dokumente müssen Sie bei der Anmeldung vorlegen:
Wenn beide Eheschließende (Verlobte) deutsche Staatsangehörige sind und die erste Ehe eingehen wollen, genügen zur Anmeldung der Eheschließung im Regelfall gültige Ausweisdokumente, aktuelle Aufenthaltsbescheinigungen sowie beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch der Eltern. Ist ein Verlobter als Kind angenommen worden oder nicht in einem Familienbuch eingetragen, ist eine aktuelle Abstammungsurkunde erforderlich.
Verfahrensablauf Die beabsichtigte Eheschließung wird in der Regel von den beiden Verlobten persönlich angemeldet.
Ist ein Eheschließender verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss die Beitrittserklärung des verhinderten Verlobten vorgelegt werden.
Sind beide Eheschließende verhindert, kann ein Dritter die Eheschließung mit einer Vollmacht der beiden Eheschließenden anmelden.
Ist aus wichtigem Grund keine persönliche Anmeldung möglich, kann die Anmeldung auch schriftlich erfolgen; die schriftliche Anmeldung muss von beiden Verlobten unterschrieben sein.
Stellt der Standesbeamte ein Ehehindernis nicht fest, so teilt er den Verlobten mit, dass er die Eheschließung vornehmen kann.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
- neu ausgestellte, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
- neu ausgestellte Abstammungsurkunde,
insbesondere wenn ein Verlobter als Kind angenommen wurde oder nicht in einem Familienbuch der Eltern eingetragen ist
Frist/Dauer Stellt der Standesbeamte nach Abschluss seiner Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten.
Kosten/Leistung EUR 33
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Eheschließenden müssen die Erklärungen persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben. Die Eheschließung wird im Beisein der Ehegatten beurkundet. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Eheschließung in den §§ 1310 bis 1312 geregelt.
Weitere Beratung erhalten Sie vom Standesamt Gengenbach Herrn Klaus Himmelsbach tel. 07803 / 930 103 mail Himmelsbach-Klaus@stadt-gengenbach.de
oder im Servicebereich des Landes Baden-Württemberg
Checkliste Hochzeit.pdf
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