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Heirat

Nach der Heirat


In dieser Rubrik finden Sie Hinweise dazu, was Sie nach der Heirat erledigen müssen. Durch die Eheschließung ergeben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen, die Sie bestimmten Behörden und Stellen (z.B. Ihrem Arbeitgeber) mitteilen müssen. Es können auch bestimmte Anträge an Behörden erforderlich oder möglich sein.

Insbesondere, wenn sich durch die Eheschließung Änderungen beim Namen und/oder der Adresse ergeben, sollten Sie prüfen, wer hierüber zu informieren ist. Zum Beispiel müssen in diesem Fall die Ausweisdokumente aktualisiert werden.

Hat sich im Zusammenhang mit der Heirat Ihre Adresse geändert, sollten Sie sich umgehend ummelden beziehungsweise am neuen Wohnort anmelden. Weitere Einzelheiten finden Sie bei den hier angegebenen Themen und Checklisten.

Mitteilung der Namensänderung an den Arbeitgeber
Wenn Sie nach der Heirat einen neuen Namen tragen, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber möglichst umgehend mitteilen

Namensänderung beim Telefonanschluss
Teilen Sie Ihrer Telefongesellschaft Ihren neuen Namen mit. Dies ist für die korrekte Rechnungsstellung und Ihren Eintrag in das Telefonbuch wichtig.

Meist können Sie die Namensänderung telefonisch unter kostenfreien Servicenummern anzeigen und die Änderung Ihres Eintrags für die nächste Telefonbuchausgabe bekannt geben.

Namensänderung an den Kabelanbieter

Eine Namensänderung müssen Sie Ihrem Anbieter mitteilen, wenn Sie selbst
Vertragspartner des Kabelnetzbetreibers sind.
In Baden-Württemberg ist die Kabel Baden-Württemberg GmbH (Kabel BW)
der Kabelnetzbetreiber.
Sie können die Mitteilung per Brief (Adresse: Im Breitspiel 2-4, 69126 Heidelberg)
oder per e-Mail senden. 

Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen und nur der Vermieter einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber hat, brauchen Sie dem Kabelnetzbetreiber die Namensänderung
nicht mitzuteilen.

Wenn sich nicht nur Ihr Name ändert, sondern Sie auch Ihren Wohnsitz innerhalb des
Landes Baden-Württemberg oder nach Baden-Württemberg verlegt haben, wenden
Sie sich ebenfalls in der beschriebenen Weise an die
Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG (Kabel BW).
Bei einem heiratsbedingten Umzug in ein anderes Bundesland wenden Sie sich an
den jeweiligen Anbieter.

Namensänderung bei Banken und Versicherungen

Ihren neuen Namen müssen Sie Banken und Versicherungsgesellschaften, bei denen Sie Konto-/Depotinhaber oder Versicherungsnehmer sind, schnellstmöglich anzeigen, um Nachteile zu vermeiden.

In der Regel wird das Unternehmen einen Nachweis (z.B. Heiratsurkunde oder eine Kopie davon) verlangen.

Namensänderung bei der Gebühreneinzugszentrale

Wenn Sie einen neuen Namen führen und bereits bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gemeldet sind, sollten Sie diesen unverzüglich unter Angabe Ihrer Teilnehmernummer mitteilen. Die Teilnehmernummer finden Sie mit der Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug.

Die Namensänderung muss der GEZ auf einem Formular mitgeteilt werden. Die GEZ ermöglicht eine Meldung über das Internet. Füllen Sie das angebotene Formular aus. Anschließend versenden Sie das Formular direkt von Ihrem PC aus an die GEZ.
Sie können das Formular auch downloaden, ausdrucken und dann an die GEZ per Fax (Nr. 0180/5821020) oder Post (GEZ, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln) senden.
Ummeldeformulare liegen auch bei vielen Banken und Sparkassen sowie in Ihrer Gemeinde aus. Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an die GEZ.

Für die Namensänderung fallen keine Gebühren oder Kosten an.

Namensänderung bei der Krankenkasse

Jede Änderung des Namens und des Familienstandes ist Ihrer Krankenkasse beziehungsweise deren Filiale vor Ort mitzuteilen.

Die Mitteilung kann formlos erfolgen. Teilweise ist die Mitteilung über eine Namensänderung auch elektronisch möglich; erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.


Namensänderung bei der Rentenversicherung

Jede Änderung des Namens ist der Rentenversicherung mitzuteilen. Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, wird die Namensänderung durch Ihren Arbeitgeber bekannt gegeben.

Die Mitteilung kann formlos – auch per e-Mail – erfolgen. Geben Sie bitte auch Ihren alten Familiennamen (beziehungsweise Geburtsnamen) und Ihre Versicherungsnummer an. Die Versicherungsnummer können Sie beispielsweise dem Sozialversicherungsausweis entnehmen.

Für die Namensänderung bei der gesetzlichen Rentenversicherung fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Hinweis für Rentenempfänger
Sie bekommen bereits eine Rente und sind umgezogen?
Nutzen Sie den Renten Service der Deutschen Post AG und
ändern Sie dort Ihre persönlichen Daten.

Namensänderung bei Versorgungsunternehmen

Hat sich Ihr Name geändert können Sie die Änderung meist formlos den Versorgungsunternehmen mitteilen. Die Stadtwerke Gengenbach, bieten dazu Formulare auf ihrer Homepage an.

Namensänderung im Bewohnerparkausweis

Die Mitteilung der Namensänderung ist nicht vorgeschrieben, da Bewohnerparkausweise für Kraftfahrzeuge und deren Halter in der Regel anhand des Nummernschildes vergeben werden und somit weiterhin gültig bleiben.


Folgende Änderungen sollten Sie bei uns ebenfalls durchführen:

Beim BürgerService Gengenbach
Namensänderung auf der Lohnsteuerkarte/Lohnsteuerklassenwechsel bei Heirat
Namensänderung im Reisepass bei Heirat
Namensänderung im Personalausweis bei Heirat

bei der Stadtkasse Gengenbach
Namensänderung des Hundehalters bei Heirat

beim Landratsamt Ortenaukreis
Namensänderung im Fahrzeugbrief bei Heirat
 Namensänderung im Fahrzeugschein bei Heirat
Namensänderung im Führerschein bei Heirat