Allgemeine Informationen Nach der standesamtlichen Trauung erhalten Sie von Ihrem Standesbeamten eine "Bescheinigung über die Eheschließung". Diese benötigen Sie beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt.
Daneben können sich die Ehegatten Heiratsurkunden ausstellen lassen, die beispielsweise zur Änderung von Ausweispapieren und in Rentenangelegenheiten gebraucht werden.
Überlegen Sie sich bereits vor der standesamtlichen Trauung, wie viele Exemplare an Heiratsurkunden Sie benötigen, und lassen Sie sich diese bei der standesamtlichen Trauung gleich mit ausstellen. Wenn Sie über die benötigte Anzahl im Zweifel sind, lassen Sie sich vom Standesbeamten beraten.
Zuständige Stelle das Standesamt der Eheschließung
Verfahrensablauf Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.