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Liegenschaftskataster

Allgemeine Informationen
Ein aktueller Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters
 – auch als Katasterkarte oder Liegenschaftskarte bekannt
wird als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr benötigt.
Einen Lageplan benötigen Sie insbesondere für das Baugenehmigungsverfahren.

Im Liegenschaftskataster sind flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nachgewiesen und beschrieben.

Unter den unten genannten Voraussetzungen kann jeder Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.

Zuständige Stelle
Landratsamt Ortenaukreis
Amt für Vermessung & Geoinformation
Zeller Straße 38
77654 Offenburg
Tel. 0781 / 933 - 1500


Voraussetzung
Auf Antrag und der Angabe des Verwendungszwecks erhalten Sie Einsicht in das Liegenschaftskataster und Auszüge hieraus. Für Informationen in Verbindung mit Angaben zum Eigentum müssen Sie das berechtigte Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegen.

Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag auf Einsicht in das Liegenschaftskataster beziehungsweise auf Erstellung eines Auszuges aus dem Liegenschaftskataster stellen.

Sie müssen Angaben zu Ihrer Person machen, angeben für welche Informationen Sie sich interessieren und für welchen Zweck Sie diese verwenden und für Angaben zum Eigentum Ihr berechtigtes Interesse darlegen. Auch Ingenieure oder Architekten können Einsicht nehmen beziehungsweise einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster erhalten, wenn sie dies im Rahmen eines Auftrages benötigen.

Kosten/Leistung
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Format und Umfang des Inhalts des Auszuges.