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Bauen

Erschließung

Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist in allen Fällen eine ausreichende Grundstückserschließung:

     - Anschluss an das öffentliche Straßennetz
     - gesicherte Wasserversorgung
     - ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung, regelmäßig durch Anschluss an die öffentliche Kanalisation

Erschließungsbeiträge
Die Gemeinden erheben für die erstmalige endgültige Herstellung von einzelnen nicht leitungsgebundenen Erschließungsanlagen (z.B. für öffentliche Straßen, Wege, Parkflächen, Grün- und Lärmschutzanlagen) Erschließungsbeiträge.
Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich anfallenden Kosten.
Die Einzelheiten der Beitragsveranlagung regeln die Gemeinden in Satzungen.

Bereits mit Beginn der Herstellung der Erschließungsanlagen kann die Gemeinde eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag verlangen.

Abwasserbeitrag
Der Abwasserbeitrag ist ein ähnlicher Beitrag wie der Erschließungsbeitrag.
Er wird zur Finanzierung der Herstellung von öffentlichen Abwasseranlagen (z.B. öffentliche Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken) erhoben.

Kanalhausanschlusskosten
Von Ihrem Wohnhaus muss ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation gelegt werden.
Die dabei anfallenden Kosten müssen Sie als Grundstückseigentümer tragen.

Hausanschlüsse Strom, Erdgas, Wasser und Wärme

Der Hausanschluss ist die Verbindung zwischen den Verteilungsanlagen des Energieversorgungsunternehmens und der Kundenanlage. Für die Hausanschlüsse Strom, Erdgas, Wasser und Wärme wenden Sie sich an die Versorgungsunternehmen. In den Ortschaften ist das E-Werk Mittelbaden für die Stromversorgung Ihr Ansprechpartner. Ansonsten sind die Stadtwerke Gengenbach für die Hausanschlüsse zuständig. Diese Unternehmen sind gerne bereit, für Sie ein individuelles Angebot zu erstellen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.stadtwerke-gengenbach.de.