BauverfahrenDie Landesbauordnung Baden-Württemberg kennt zwei verschiedene Bauverfahrensarten, das Kenntnisgabeverfahren und das Baugenehmigungsverfahren. Daneben gibt es eine Reihe verfahrensfreier Vorhaben, die ohne vorherige Kontrolle der Baurechtsbehörde durchgeführt werden können. Wer ein Bauvorhaben durchführen will, benötigt eine Baugenehmigung, es sei denn, es handelt sich bei seinem Bauvorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben oder um ein Bauvorhaben, das im Kenntnisgabeverfahren abgewickelt werden kann.
Als Bauvorhaben gilt dabei jede Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und jeder Abbruch einer baulichen Anlage.
Ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigen, ein Kenntnisgabeverfahren durchlaufen müssen oder ob es sich bei ihrem Vorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt, erfahren Sie von der zuständigen
Baurechtsbehörde
Herr Michael Müller Tel. 07803 / 930 1 84 eMail: Müller-Michael
Frau Dorothee Wagner Tel: 07803 / 930 182 eMail: Wagner-Dorothee
Beachten Sie, dass die Errichtung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigungsfähige, jedoch begonnene Baumaßnahme wieder ganz oder teilweise beseitigt werden muss.
Um Ihr Bauvorhaben zu beschleunigen, sollten Sie darauf achten, dass vor allem die einzureichenden Unterlagen der Genehmigungsbehörde komplett vorgelegt werden. Hinweise dazu geben wir Ihnen unter den Punkten Baugenehmigung / Bauvorbescheid-Bauvoranfrage und Kenntnisgabeverfahren.
In den folgenden Kapiteln bieten wir Ihnen Informationen zu:
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